Defensiv-Publikationen/Sperrveröffentlichungen

Nicht bei allen Erfindungen und Ideen ist es sinnvoll oder finanziell machbar, ein Patent anzumelden. Stattdessen kann eine Sperrveröffentlichung oder Defensiv-Publikation durchgeführt werden. PR hoch drei unterstützt Sie bei der Erstellung und Durchführung solcher Veröffentlichungen.

Am 26. April 2010 wurde in Ausgabe 17/2010 der › MM Maschinenmarkt ein Fachartikel von Ramona Riesterer veröffentlicht, der in Zusammenarbeit mit Silvia Lucht, Patentanwältin bei › Geitz Truckenmüller Lucht, entstanden ist.
› Hier geht es zum Text (PDF): Sperrpublikation als günstige Alternative zum Patent
› Hier geht es zum Text auf der MM Maschinenmarkt-Website

Was ist eine Sperrveröffentlichung?

In einer Defensiv-Publikation sind technische Details und Inhalte so beschrieben, dass eine Neuheit mit der Veröffentlichung zum Stand der Technik wird. Damit ist sie nicht mehr patentierbar. Sowohl der Erfinder als auch Dritte können kein Schutzrecht mehr über diese Erfindung erlangen. Der Erfinder kann damit zwar kein Nutzungsverbot gegenüber Dritten durchsetzen, dafür kann er aber selbst auch nicht durch ein Nutzungsverbot eingeschränkt werden. Gleichzeitig lassen sich so die hohen Kosten, die zur Anmeldung eines Patents anfallen, vermeiden.

Was ist bei der Durchführung einer Defensiv-Publikation zu beachten?

Bei der Durchführung von Defensiv-Publikationen muss unter anderem das Veröffentlichungsdatum nachgewiesen werden. Deshalb reicht beispielsweise eine ausschließliche Online-Publikation nicht aus. Der Inhalt muss allgemein zugänglich sein, um zum Stand der Technik zu werden. Je nach Interessenlage des Erfinders ist es förderlicher, die Information gezielt zu verbreiten und die Sperrveröffentlichung vertriebsunterstützend zu nutzen. Will der Erfinder Dritten den Zugriff erschweren, seine Erfindung quasi verstecken, gibt es auch für diesen Fall geeignete Wege der Veröffentlichung.

Wie werden die Inhalte in einer Defensiv-Publikation präsentiert?

Erst wenn Art und Ort der Sperrveröffentlichung aus diesen Überlegungen abgeleitet sind, werden die Inhalte entsprechend redaktionell aufbereitet: In einem Fachmedium steht zur selben Erfindung ein anderer Text als in einer Veröffentlichung, die sich auch an Laien richtet. Trotzdem müssen in der Beschreibung alle relevanten Informationen zur Idee enthalten und offengelegt sein.

Wann macht eine Sperrveröffentlichung Sinn?

Die Defensiv-Publikation ist nicht immer das richtige Instrument. Strategisch wichtige Erfindungen gehören patentiert. Mit der Sperrveröffentlichung existiert aber eine kostengünstige Möglichkeit, zu verhindern, dass Dritte Schutzrechte an einer Erfindung durchsetzen und eigene Rechte eingeschränkt werden. Wenn eine Idee schlicht nicht dem Wettbewerb zur Anmeldung überlassen werden soll, kann eine Sperrveröffentlichung als Instrument infrage kommen.

Die Beratung, welches Schutzrechts-Instrument im Einzelfall eingesetzt werden sollte, ist eine Rechtsberatung und wird von PR hoch drei nicht geleistet.
 

Wenn Sie mehr über die Möglichkeit einer Defensiv-Publikation wissen wollen, senden Sie eine Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer an callback(at)pr-hoch-drei.de – wir erläutern Ihnen gern die Hintergründe.