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07. Mai 2019

DSGVO: Opt-out? Finden wir schon!

Wir bilden uns regelmäßig fort, kürzlich auch zum Thema Datenschutz und DSGVO in der Pressearbeit. Dabei haben wir erfahren, dass es beim Versand von Presseinformationen – dem „täglich Brot“ der PR – unterschiedliche Ansichten gibt.

Zu einem Opt-Out, sprich: den Empfängern die direkte Möglichkeit zu bieten, sich vom Verteiler abzumelden, wurde im Seminar bloß angeraten. Wir finden hingegen: Das gehört dazu. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung Ende Mai 2018 ist deshalb in jeder Presseinformation von PRhoch3 eine Opt-Out-Möglichkeit enthalten. Davon wurde bisher nur sehr, sehr selten Gebrauch gemacht – und das hat seine Gründe: Bevor wir eine Meldung aussenden, prüfen wir den Adressatenkreis äußerst sorgfältig. Zu überlegen, ob die Nachricht zum einzelnen Medium passt und ob sich die Redaktion potenziell dafür interessiert, gehört explizit dazu. Auf diese Weise erhalten Journalisten von uns möglichst wenige – im besten Fall keine – Inhalte, die nicht zu ihrer Zeitschrift oder dem von ihnen betreuten Themengebiet oder Ressort passen. Insofern sind die wenigen Opt-out-Wünsche für uns sogar ein Hinweis, dass einerseits die Qualität unserer Pressetexte stimmt, andererseits aber auch die Auswahl der Adressaten passt.

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